Förderung verstehen

So funktioniert der AVGS

Von der ersten Frage bis zum Coachingstart. Was ist ein AVGS? Wer kann ihn bekommen? Wo wird er beantragt – und was passiert, wenn Sie bereits einen Gutschein haben? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – verständlich erklärt und ohne Behördendeutsch.

GRUNDLAGEN

Was ist ein AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit ihm können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Teilnahme an einem zugelassenen Coaching fördern.

Der Gutschein ist keine Auszahlung an Sie. Wird das Coaching bewilligt und durchgeführt, rechnet der zugelassene Träger die Leistung direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab.

Für Sie entstehen bei einer vollständig bewilligten AVGS-Maßnahme keine Coachingkosten.

MENTACOM ist als Träger zugelassen und bietet verschiedene AVGS-geförderte Einzelcoachings an.

VORAUSSETZUNGEN

Wer kann einen AVGS erhalten?

Wer einen AVGS erhalten kann

Ein AVGS kann für Menschen infrage kommen, die arbeitslos oder arbeitsuchend sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Unterstützung bei ihrer beruflichen Integration benötigen.

Auch nach einer längeren beruflichen Unterbrechung, bei einer geplanten beruflichen Neuorientierung oder auf dem Weg in die Selbstständigkeit kann eine Förderung infrage kommen.

Ob ein AVGS in Ihrer persönlichen Situation bewilligt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Sie sind unsicher, ob ein AVGS für Sie infrage kommt? Sprechen Sie uns an. Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

ZUSTÄNDIGKEIT

Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Wer ist für Sie zuständig?

Welche Stelle Ihr Ansprechpartner ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Leistungsbezug ab.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet sind, ist in der Regel die Agentur für Arbeit Ihre Ansprechpartnerin.

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht – umgangssprachlich Bürgergeld –, wendet sich in der Regel an das zuständige Jobcenter.

Die Entscheidung über die Förderung liegt immer beim zuständigen Kostenträger.

AVGS-Ablauf kompakt

Der Ablauf in fünf Schritten

Sie haben bereits einen AVGS? Perfekt. Sie haben noch keinen? Auch dann können Sie sich direkt an uns wenden. Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen und wie es weitergeht.

01

Kontakt aufnehmen

Kostenfrei und unverbindlich. Wir sprechen über Ihre Situation, Ihre Ziele und klären, ob bereits ein AVGS vorliegt.

02

Passendes Coaching finden

Gemeinsam schauen wir, welches unserer Coachings zu Ihrem Anliegen und – falls bereits vorhanden – zu den Vorgaben Ihres AVGS passt.

03

AVGS klären

Noch kein AVGS? Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und stellen Ihnen die erforderlichen Informationen für das Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter zur Verfügung. AVGS bereits vorhanden? Wir prüfen die Angaben auf Ihrem Gutschein und klären direkt die weiteren Schritte.

04

Förderung abstimmen

Liegt der passende AVGS vor, kümmern wir uns um die erforderlichen Unterlagen und stimmen die Teilnahme mit Ihnen und dem Kostenträger ab.

05

Coaching starten

Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, kann Ihr persönliches Einzelcoaching beginnen – online oder an einem unserer Standorte.

KOSTEN

Mit AVGS für Sie kostenfrei

Wird Ihr Coaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der bewilligten Maßnahme vollständig. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.

Ein AVGS kann bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit infrage kommen.

Auch für Berufsrückkehrende oder Menschen in besonderen beruflichen Übergangssituationen kann eine Förderung möglich sein.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir mit Ihnen, ob ein AVGS grundsätzlich zu Ihrer Situation passen könnte.

Wenn Sie noch keinen Gutschein haben, erklären wir Ihnen die nächsten Schritte und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

AVGS-Anspruch prüfen

In 2 Minuten am Telefon geklärt — kostenlos und unverbindlich.

Präsenz oder online?

Präsenz oder online — Sie entscheiden

Beides ist möglich, und Sie können auch wechseln. Vor Ort arbeiten wir in Grevenbroich, Essen, Euskirchen und Wuppertal. Online läuft das Coaching per Videogespräch — mit demselben Coach und im selben Umfang. Viele Teilnehmende kombinieren beides: Coaching vor Ort und Online.

FAQ

Noch Fragen offen?

Ich habe noch keinen AVGS – was jetzt?

Kein Problem. Sie müssen nicht erst einen Gutschein besitzen, bevor Sie Kontakt mit MENTACOM aufnehmen. In einem kostenfreien Erstgespräch sprechen wir über Ihre Situation und darüber, welche Form der Unterstützung sinnvoll sein könnte. Kommt ein AVGS-Coaching grundsätzlich infrage, erklären wir Ihnen den weiteren Ablauf und stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die Sie für das Gespräch mit Ihrer Ansprechperson benötigen. Den AVGS selbst beantragen bzw. besprechen Sie anschließend bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Die Entscheidung über die Ausstellung des Gutscheins trifft ausschließlich der zuständige Kostenträger.

Ich habe bereits einen AVGS – wie geht es weiter?

Dann können Sie sich direkt an uns wenden. Wir schauen uns gemeinsam an, welche Angaben auf Ihrem Gutschein enthalten sind und ob eine passende zugelassene MENTACOM-Maßnahme zur Verfügung steht. Dabei sind insbesondere das Maßnahmeziel, der zeitliche Umfang, die Durchführungsform und gegebenenfalls weitere Vorgaben des Gutscheins relevant. Passt alles zusammen, kümmern wir uns mit Ihnen um die weiteren formalen Schritte bis zum Coachingstart. Am besten senden Sie uns Ihren AVGS direkt zu oder bringen ihn zum Erstgespräch mit.

Muss ich einen bestimmten Träger wählen?

Mit einem AVGS können Sie grundsätzlich nach einem zugelassenen Anbieter suchen, dessen Maßnahme zu den Vorgaben Ihres Gutscheins passt. Wichtig ist deshalb nicht nur, dass ein Anbieter AVGS-Coaching anbietet. Auch die konkrete Maßnahme muss für die entsprechende Förderung zugelassen sein und zu den Vorgaben Ihres Gutscheins passen. Bei MENTACOM prüfen wir das gemeinsam mit Ihnen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Welches Coaching passt zu meinem AVGS?

Das müssen Sie nicht selbst herausfinden. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation, Ihr Förderziel und die Vorgaben auf Ihrem Gutschein. Im Gespräch klären wir, welches zugelassene MENTACOM-Coaching dazu passt. Das kann beispielsweise ein Coaching zur beruflichen Orientierung oder Wiedereingliederung, ein spezialisiertes Jobcoaching, ein Coaching zur Stabilisierung oder ein Existenzgründungscoaching sein. Bei MENTACOM findet AVGS-Coaching immer als Einzelcoaching statt.

Wie spreche ich den AVGS bei meiner Ansprechperson an?

Sie müssen keinen komplizierten Antrag formulieren. Beschreiben Sie möglichst konkret, wo Sie aktuell stehen, welches berufliche Ziel Sie verfolgen und wobei Sie Unterstützung benötigen. Statt nur zu sagen „Ich möchte einen AVGS“, ist es hilfreicher zu erklären, warum ein individuelles Coaching Ihre berufliche Integration unterstützen kann. Wenn wir bereits miteinander gesprochen haben, können wir Ihnen die notwendigen Informationen zu dem für Sie geeigneten Coaching zur Verfügung stellen.

Wird ein AVGS automatisch bewilligt?

Nein. Ob eine Förderung möglich ist, wird immer individuell geprüft. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter berücksichtigt dabei Ihre persönliche Ausgangssituation, Ihr berufliches Ziel und die Frage, ob das Coaching für Ihre weitere berufliche Integration sinnvoll ist. Deshalb können wir eine Bewilligung nicht versprechen. Was wir können: gemeinsam mit Ihnen klären, welches Coaching zu Ihrer Situation passt, den Ablauf verständlich erklären und Ihnen die erforderlichen Informationen für das Gespräch mit Ihrem Kostenträger bereitstellen.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Auf Ihrem Gutschein finden Sie einen Gültigkeitszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die erforderlichen Schritte für die Teilnahme erfolgen. Zusätzlich können auf dem AVGS weitere Vorgaben vermerkt sein. Deshalb empfehlen wir: Warten Sie nach Erhalt Ihres Gutscheins nicht zu lange und nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir prüfen den Gutschein gemeinsam mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

Kann das Coaching online stattfinden?

Je nach Bewilligung und zugelassener Maßnahme kann das Coaching online oder persönlich an einem unserer Standorte stattfinden. Welche Durchführungsform möglich ist, hängt auch von den Vorgaben Ihres AVGS ab.

Wie läuft das Coaching bei MENTACOM ab?

Bei MENTACOM gibt es kein AVGS-Gruppencoaching. Jedes Coaching findet im Einzelsetting statt. Dadurch können wir die zur Verfügung stehende Coachingzeit gezielt für Ihre persönliche Situation und Ihre Themen nutzen. Der zeitliche Umfang und die Rahmenbedingungen ergeben sich aus der bewilligten Maßnahme. Innerhalb dieses Rahmens gestalten wir die Inhalte individuell und orientieren uns an Ihren Zielen und Ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Was kostet mich das AVGS-Coaching?

Wenn Ihr AVGS bewilligt wurde und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten der geförderten Maßnahme vom zuständigen Kostenträger übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen MENTACOM und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Für die bewilligte Coachingmaßnahme zahlen Sie keinen Eigenanteil.

Starten wir mit einem Gespräch

Kostenfrei, unverbindlich und ohne Vorbereitung. Wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.

Kurzfristiges Erstgespräch